§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Hinblick auf sämtliche von FC LeXXi e. V. („Veranstalter“) durchgeführten Radsportveranstaltungen („Veranstaltung“), insbesondere des Bootshaus Gravel.
(2) Mit ihrer Einbeziehung durch die Anmeldung über die jeweilige Veranstaltungswebsite regeln die AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Veranstalter („Teilnahmevertrag“). „Vertragspartner“ und damit Vertragspartner des Veranstalters und dem Veranstalter gegenüber forderungsberechtigt ist ausschließlich derjenige, der die Veranstaltungsleistungen über die jeweilige Anmeldeportal erwirbt; dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn in den Veranstaltungsleistungen Teilnahmeberechtigungen oder sonstige Leistungen zugunsten von Dritten enthalten sind (im Folgenden auch „Teilnehmer“).
(3) Der Vertragspartner erkennt an, dass zwingende Voraussetzung der Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters die Abgabe der für die jeweilige Veranstaltung geltenden und auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite abrufbaren (unveränderten) Haftungserklärung ist, inklusive des darin enthaltenen Anerkenntnisses des jeweils anwendbaren Reglements. Der Vertragspartner stellt sicher, dass dem Veranstalter von sämtlichen Personen, für die der Vertragspartner mit dem Teilnahmevertrag Veranstaltungsleistungen erwirbt, bis spätestens bei der Akkreditierung unterzeichnete Haftungserklärungen im Original vorliegen. Personen, für die keine Haftungserklärung vorliegt, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen.
(4) Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Anmeldung zu den Personen getroffenen Angaben korrekt und vollständig sind und die betreffenden Personen teilnahmeberechtigt im Sinne des jeweiligen Reglements sind.
§ 2 VERANSTALTUNGSLEISTUNGEN
(1) Durch die Anmeldung über das Anmeldeportal, d.h. dem Abschluss des Teilnahmevertrages, erwirbt der Vertragspartner für sämtliche im Anmeldeformular bezeichneten Personen das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der vorliegenden AGB.
(2) Die Veranstaltungsleistungen sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite beschrieben. Nach Anmeldung über das Anmeldeportal erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung, in der nochmals sämtliche gebuchte Veranstaltungsleistungen zusammengefasst sind.
(3) Bei den Veranstaltungen handelt es sich um Open-Air-Veranstaltungen, die den tatsächlichen Gegebenheiten (Wettereinflüsse etc.) vor Ort ausgesetzt sind. Der Vertragspartner erkennt an, dass die örtlichen Gegebenheiten vom Veranstalter nicht immer zu beeinflussen sind, und der Veranstalter sich vorbehält, aus berechtigten Gründen Anpassungen der Vertragsleistungen (z.B. Streckenführung) unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer vorzunehmen.
(4) Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
(5) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus der Veranstaltung genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
(6) Eine Beleuchtungsanlage ist für das Bootshaus Ultra Gravel in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht angehalten und/oder aus der Veranstaltung genommen werden.
(7) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden.
(8) Wildwechsel kann auch auf der Strecke nicht ausgeschlossen werden.
(9) Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z. B. DIN EN 1078 (CE), SNEL-Norm, ANSI-Norm o. ä.). Fahren ohne Helm wird mit einer Strafe gemäß §12 geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss. Auf korrekten Sitz auf dem Kopf ist zu achten. Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen. Der Helm benötigt unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
(4) Die Veranstaltungsleistungen sind nicht übertragbar. Zur Teilnahme sind ausschließlich die im Anmeldeformular bezeichneten Personen berechtigt. Ausgenommen ist das einmalige, kostenlose Ersetzen eines (1) Teilnehmers auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn.
(5) Die Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung (vgl. § 3 (5)), der unterschriebenen Haftungserklärung und seines Personalausweises/Reisepasses. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein, die Veranstaltungsunterlagen persönlich abzuholen, können diese ausschließlich an eine schriftlich bevollmächtige Person übergeben werden.
(6) Ein Anspruch der Teilnehmer auf technische Serviceleistungen besteht nicht. Ersatzteile sowie umfangreichere Reparaturarbeiten müssen die Teilnehmer gegebenenfalls nach der Veranstaltung selbst bezahlen. Vertrags- und Ansprechpartner ist ausschließlich der betreffende zuständige Servicepartner.
§ 3 GEGENLEISTUNGEN - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – ANMELDEBESTÄTIGUNG
(1) Für die Veranstaltungsleistungen zahlt der Vertragspartner die im Rahmen der Anmeldung ausgewiesene Gegenleistung („Teilnahmegebühr“). Dies gilt ausdrücklich auch für Teilnahmegebühren, die der Vertragspartner für die in der Anmeldung bezeichneten Dritten erwirbt (Teilnehmer).
(2) Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Überweisung auf das Konto des Veranstalters.
(3) Die Teilnahmegebühren sind in voller Höhe innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der automatisch nach Abschluss der bei der Anmeldung generierten Anmeldebestätigung zur Zahlung durch den Vertragspartner fällig, spätestens aber eine Woche vor dem Start des Events. Sollten die Teilnahmegebühren des Vertragspartners (ganz oder teilweise) nicht fristgerecht auf dem Konto des Veranstalters eingehen, ist der Veranstalter – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
(5) Die Anmeldebestätigung ist auf Nachfrage bei der Akkreditierung am Startort vorzulegen. Ansonsten kann der Veranstalter die Zulassung zur Veranstaltung ablehnen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen.
§4 STORNO – RÜCKERSTATTUNG
(1) Eine Stornierung des Teilnahmevertrags ist nicht möglich. Die Erstattung der Teilnahmegebühr ist möglich, falls der Teilnahmevertrag auf Dritte übertragen werden kann. Hierbei wird zunächst die Reihenfolge auf der Warteliste berücksichtigt.
§ 5 ABSAGE ODER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG BEI HÖHERER GEWALT
(1) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung oder einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann der Veranstalter von dem Teilnahmevertrag zurücktreten. Der Veranstalter erstattet bereits gezahlte Teilnahmegebühren, haftet jedoch nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten). Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Vertragspartners und der Teilnehmer.
(2) Im Falle örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung oder einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann der Veranstalter ganz oder teilweise von dem Teilnahmevertrag zurücktreten. Der Veranstalter erstattet bereits gezahlte Teilnahmegebühren (ggf. anteilig), haftet jedoch nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten). Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Vertragspartners und der Teilnehmer.
(3) Bei örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung ist der Vertragspartner bzw. sind die Teilnehmer zur Teilnahme an der neu festgelegten Veranstaltung berechtigt.
§ 6 ABSAGE ODER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTANZAHL VON TEILNEHMERN
(1) Der Veranstalter kann von dem Teilnahmevertrag auch dann zurücktreten, wenn sich für die Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestanzahl von 100 Teilnehmern angemeldet hat. In diesem Fall wird der Veranstalter den Vertragspartner spätestens einen (1) Monate vor dem geplanten Datum der Veranstaltung über die Absage informieren und den Rücktritt erklären.
(2) Der Veranstalter erstattet bereits gezahlte Teilnahmegebühren, haftet jedoch nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Vertragspartner oder den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten). Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Vertragspartners und der Teilnehmer.
§ 7 DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG
Der sorgfältige Umgang mit persönlichen Informationen ist dem Veranstalter sehr wichtig. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer hält sich der Veranstalter an die gesetzlichen Bestimmungen und schützt die Persönlichkeit und die Privatsphäre der Teilnehmer. Bei der Registrierung und Nutzung der vom Veranstalter angebotenen Dienste können personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Im Folgenden soll der Vertragspartner über den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Der Vertragspartner kann dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem er die übliche Funktionalität seines Browsers (meist Datei / Speichern unter) nutzt.
(1) Allgemeines
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz ist der FC LeXXi e. V., Am Schänzjeskriemer 31, D-50354 Hürth.
2. Widerspruchsmöglichkeit
(1) Sofern ein Teilnehmer der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten durch den Veranstalter nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmung insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen will, kann er seinen Widerspruch per E-Mail oder Brief an folgende Kontaktdaten senden: kontakt@bootshaus-gravel.de
(2) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Anmeldeprozesses und bei der Nutzung der Webseite kann eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgen.
3. Personenbezogene Daten
(1) Personenbezogene Daten sind Angaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen vor allem Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmer ermöglichen, beispielsweise ihre Namen, ihre Telefonnummern, ihre Anschriften oder E-Mail-Adressen. Statistische Daten, die der Veranstalter beispielsweise bei einem Besuch seiner Webseite erhebt und die nicht direkt mit der Person des Vertragspartners in Verbindung gebracht werden können, fallen nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten.
4. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
(1) Der Schutz Ihrer Daten ist ein zentrales Anliegen des Veranstalters. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Dienstleistern lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns betrauten Dienstleister.
(1)Anmeldung
Die bei Anmeldung vom Vertragspartner angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Feststellung der Identität, zur Zahlungsabwicklung oder zwecks medizinischer Betreuung der Teilnehmer notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Vertragspartner einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Vertragspartner erklärt sich darüber hinaus mit der Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters einverstanden.
(2) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe der vom Veranstalter erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsabwicklung zwischen den Vertragsparteien erforderlich und gesetzlich zulässig ist oder der Vertragspartner in eine Übermittlung ausdrücklich eingewilligt hat. Im Übrigen werden die Daten des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.
Löschung von Daten
Eine Löschung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt, wenn sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht hat und gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen sowie, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Zustimmung der Teilnehmer zur Datenerhebung/-verwertung und Freistellung
Der Vertragspartner sichert zu, sämtliche von ihm angemeldeten Personen über die Regelungen dieses § 6 informiert zu haben und dass diese dem Vorstehenden zugestimmt haben. Der Vertragspartner stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen der von ihm angemeldeten Personen aufgrund des Vorstehenden frei und trägt sämtliche insoweit anfallenden Kosten (inklusive Kosten der Rechtsverteidigung).
5. Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Dritte Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen können die Teilnehmerinnen sowie Zuschauerinnen in erkennbarer Weise zeigen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung angefertigten Foto- und Filmaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf den eigenen Kommunikationskanälen des Veranstalters (z. B. Website, Social Media) sowie die Weitergabe an Dritte, wie z. B. Pressevertreter:innen, zur Berichterstattung. Sollte eine Person mit der Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen nicht einverstanden sein, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung an den Veranstalter. Soweit möglich, werden entsprechende Inhalte entfernt oder unkenntlich gemacht.
§ 8 HAFTUNG DES VERANSTALTERS
(1) Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.
Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.
Für Schäden, die nicht vorstehend unter Nr. 1. oder 2. erfasst sind und auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler anderer Fahrer verursacht werden, sowie für den Fall, dass der Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(3) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände und Schäden an den Fahrrädern, die während der Veranstaltung entstehen.
(4) Die Haftung des Veranstalters für vertraglich übernommene Garantien und gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung bleibt von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen/-ausschlüssen unberührt.
§ 9 HAFTUNG DES VERTRAGSPARTNERS UND FREISTELLUNG
(1) Der Vertragspartner wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden des Veranstalters oder Dritter (z.B. anderer Fahrer), dem jeweils Geschädigten gegenüber uneingeschränkt haftet, soweit der Vertragspartner diese zu vertreten hat, d.h. dem Vertragspartner Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Dritten („Freistellungsberechtigte“) von sämtlichen Schäden, Aufwendungen und/oder Kosten vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen, die Dritte gegen den jeweils Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit den vom Vertragspartner verursachten Schäden geltend machen und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (inklusive Rechtsverteidigung) zu tragen.
§ 10 SONSTIGES
(1) Mündliche Nebenabreden hierzu bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen zum Teilnahmevertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail ausgeschlossen). Gleiches gilt für den Verzicht oder die Änderung der vorstehend beschriebenen Form. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Teilnahmevertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, hat der Teilnahmevertrag im übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht; soweit das Recht des Staates des Vertragspartners, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat („Heimatrecht“), zwingende Verbraucherschutzvorschriften vorsieht, gelten diese anstelle der deutschen gesetzlichen Vorschriften.